Versicherungsmakler

Versicherungsmakler sind nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern stehen als „treuhänderähnliche Sachwalter“ der Interessen des Versicherungsnehmers auf dessen Seite.

Versicherungsmakler benötigen eine gewerberechtliche Erlaubnis der zuständigen Behörde. Diese wird erteilt, wenn die persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und die entsprechende Sachkunde nachgewiesen wurden.

Erst dann erfolgt eine Eintragung im so genannten Vermittlerregister. Dort finden Sie auch meine Eintragung als Versicherungsmakler.

Als Versicherungsmakler bin ich unabhängig von Versicherungsgesellschaften und ausschließlich dem Kunden als meinem Auftraggeber verpflichtet. Dies ist der wesentliche Unterschied zu Ausschließlichkeitsvertretern und Bankangestellten, die ausschließlich Ihrer Gesellschaft gegenüber verpflichtet und weisungsgebunden sind.

Durch meine Ausbildung als Fachmann für Versicherungen (IHK) kann ich Sie kompetent und fachübergreifend zu Versicherungen beraten.

Wenn Sie es wünschen kann ich auch Ihre bereits bestehenden Versicherungen, die Sie woanders abgeschlossen haben in die Betreuung nehmen, damit Sie zukünftig nur noch einen Ansprechpartner haben.

Was kostet die Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler?

Die Kosten für die Leistungen, die ich erbringe, sind mit den von den Versicherungs­gesellschaften gezahlten Courtagen (Provisionen) abgegolten. Deshalb entstehen Ihnen durch die Zusammenarbeit keine zusätzlichen Kosten.

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