Kfz Versicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt bei einem verschuldeten Unfall die Schäden des anderen. Für die eigenen Schäden benötigt man zusätzlich eine Kaskoversicherung.

Was ist in der Teilkasko und was in der Vollkasko wichtig?Wie lässt sich bei der Kfz-Versicherung Geld sparen?

Tipp: Die für Sie beste und individuelle Kfz-Versicherung können wir für Sie kostenlos ermitteln. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Hier ist einmal alles Wichtige für Sie zusammengefasst:

Kfz-Haftpflichtversicherung

Der wichtigste Punkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung ist, dass sie gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Versicherer müssen jeden Kunden annehmen – zumindest zu den gesetzlichen Bedingungen und Mindestsummen. Ablehnen dürfen sie allerdings in Ausnahmefällen, wie z.B. wenn jemand frühere Beiträge nicht bezahlt hat, der Versicherer nur ausgewählte Berufsgruppen wie etwa Beamte versichert. Verursacht der Fahrer einen Unfall, deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden, die der andere Beteiligte (Unfallgegner/ Verkehrsteilnehmer) erleidet, egal ob es sich um einen Fußgänger, Autofahrer oder Fahrradfahrer handelt!

Sie zahlt auch Schäden an fremden Gegenständen, z.B. eine angefahrene Grundstücksmauer oder ein Gebäude. Für die Reparatur des eigenen Autos kommt die Haftpflicht allerdings nicht auf. Laut einer Statistik von der GDV von 2020 waren rund 16% der Zugelassenen PKW in Deutschland nur mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung unterwegs. Meist sind es ältere Autos von geringerem Wert.

Teilkasko – bei Glasbruch und Unwetter

Weitere 20% der Autobesitzer nahmen 2020, laut GDV einen Teilkaskoversicherung zusätzlich mit auf. Eine Teilkaskoversicherung zahlt bei Diebstahl, wenn das Auto gestohlen wird oder einzelne Teile davon, z.B. das Navi oder Lenkrad, ebenso wie bei Einbruch. Sie greift ebenfalls bei Glasbruch, z.B. bei einem Riss in der Frontscheibe der diese unbrauchbar macht. (Wir erinnern uns an den einen ganz bestimmten Werbespot, dessen Melodie gerade bei jedem im Kopf ist!)

Darüber hinaus ersetzt sie Schäden durch Unwetter wie Sturm, Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag, Starkregen. Bei Sturmschäden greift sie allerdings erst bei einer Nachweislichen Windstärke 8. Schäden durch Brand und Explosion, sowie Kurzschlussschäden an der Verkabelung sind ebenfalls mitversichert.

Hinzu kommen Unfälle mit Wild und Marderbisse, einige Versicherer haben einen deutlichen besseren Schutz und dieser wird dort als Unfälle mit Lebewesen/ Wirbeltiere jeder Art und Tierbisse jeder Art versichert und grenzt die Kategorie „nur Marder“ und „nur Wild“ aus. Unfälle mit einem entlaufenden Hund oder einer Kuh wären dann nicht mitversichert.

Viele Tarife versichern nur die direkten Schäden durch Marder oder Tierbisse. Ein durchgebissenes Kabel zu ersetzen, ist nicht wirklich teuer. Viel Schlimmer sind die Folgeschäden. Eine defekter Kühlschlauch kann einen Motorschaden auslösen. Deshalb sollten Sie darauf achten, dass Folgeschäden mitversichert sind (Folgeschäden Tierbiss/ Marderbiss bis …..€)

Einige Tarife beinhalten auch Schutz durch Schnee- und Dachlawinen. Es geht also vor allem um Schäden, die der Fahrer durch seine Fahrweise nicht beeinflussen kann. Aus diesem Grund gibt es in der Teilkaskoversicherung keine Schadenfreiheitsklassen und somit keine Preisnachlässe durch unfallfreie Jahre oder eine Rückstufung und Preiserhöhung bei einem Schaden.

Tipp: Beim Preis für die Teilkasko können Sie sparen, indem Sie eine Selbstbeteiligung abschließen. Empfohlen wird in den meisten Fällen einen Betrag von 150€. Höhere Selbstbehalte senken den Preis nur gering.

Vollkaskoversicherung – wann macht sie Sinn?

In der Vollkaskoversicherung ist die Teilkasko automatisch enthalten und ergänzt den Schutz bei selbst verschuldeten Unfällen. Wer also einen Unfall baut, bekommt von der Vollkasko die Reparatur des eigenen Wagens bezahlt. Darüber hinaus greift sie bei Vandalismus, zum Beispiel wenn Unbekannte den Lack zerkratzen.

Die Vollkasko greift auch, wenn der Kunde unverschuldet einen Unfall hatte und der Unfallverursacher Fahrer bzw. Unfallflucht begeht. Der Rabatt wird in diesem Fall zwar zurückgestuft, aber wenn später die gegnerische Versicherung zahlt, wird dies von der Versicherung wieder rückgängig gemacht.

Ratsam ist eine Vollkaskoversicherung für teure Autos.

Schadenfreiheitsklassen

Wichtig sind in der Autoversicherung die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klasse/n). Diese gibt es aber nur in der Kfz-Haft­pflicht­versicherung und in der Voll­kasko­versicherung – nicht in der Teilkasko. Sie kennt keine SF-Klassen, denn sie versichert in erster Linie Schäden, die der Kunde durch seine Fahr­weise gar nicht beein­flussen kann, beispiels­weise Diebstahl oder Hagel.

Wer unfallfrei fährt und bleibt, wird jedes Jahr in eine höhere SF-Klasse gestuft. In den meisten Fällen ist die Rechnung bzw. der Beitrag dann geringer als vorher.

Die Versicherer ordnen jeder Klasse einen Prozentsatz zu. Das ist der Anteil der Grundprämie, den der Kunde tatsächlich zahlt. So wird man zum Beispiel nach 15 unfallfreien Jahren meist in die SF15 eingestuft. Dies entspricht bei vielen Versicherern einen Beitragssatz von 30%. Der Kunde zahlt also weniger als ein Drittel der Grundprämie.

Einige Versicherer verlängern extra für Ältere Fahrer die Rabattstaffel bis SF50 oder SF60. Normalerweise reicht diese bis zur SF35, danach ist Schluss denn man zahlt dann in der Regel nur noch 20% des Grundbeitrags.

Rückstufung nach einem Unfall

Wer einen Unfall verursacht, wird von der Versicherung zurückgestuft – in der Regel sogar um mehrere Stufen. Der Rabatt verschlechtert sich dann deutlich. Die Rechnung wird nicht nur im Folgejahr teurer, sondern auch in den Jahren danach. Oft sind es gerade die besonders preisgünstigen Tarife, die nach einem Unfall besonders drastisch zurückstufen. Die Rück­stufung gibt es nur in der Kfz-Haft­pflicht­versicherung und in der Voll­kasko­versicherung – nicht in der Teilkasko. Diese kennt keine SF-Klassen, denn sie versichert in erster Linie Schäden, die der Kunde durch seine Fahr­weise gar nicht beein­flussen kann, beispiels­weise Diebstahl oder Hagel.

Weitere wichtige Leistungen der Kfz-Versicherung

Deckungssumme

Die Deckungssumme ist in der Kfz-Haftpflicht wichtig. Für wenig Aufpreis bieten Versicherungen höhere Deckungssummen, als die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,22 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Am besten wählen Sie 100 Millionen Euro. So hohe Schäden sind zwar selten, kommen aber vor. Für Personenschäden liegt die Deckungssumme pro geschädigter Person jedoch darunter, oft bei 12 oder 15 Millionen Euro.

Mietwagen

Auch dies ist ein Zusatz in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei Mietwagen im Ausland bieten Autoverleiher häufig bei den verliehenen Fahrzeugen die gesetzliche Mindestversicherungssummen des jeweiligen Landes an. Mit diesem Zusatz erhöht der eigene Kfz-Haftpflichtversicherer die Deckung für den geliehenen Wagen. Häufig begegnet einem dieser Zusatz unter dem Begriff „Mallorca Police“ oder „Mallorca-Deckung“.

Auslandsschadenschutz

Ebenfalls ein Zusatz in der Kfz-Haft­pflicht. Wird man im Ausland ohne Schuld in einen Unfall verwickelt, reguliert der eigene Kfz-Haft­pflicht­versicherer den Schaden mit der ausländischen Gesell­schaft.

Grobe Fahrlässigkeit

In der Kfz-Teilkasko­versicherung sowie in der Kfz-Voll­kasko­versicherung ist diese Klausel wichtig: Wenn jemand grob fahr­lässig einen Schaden verursacht, dürfen Teil- und Voll­kasko­versicherung ihre Entschädigung kürzen oder komplett streichen. Viele Tarife bieten als Extra den „Verzicht auf den Einwand der groben Fahr­lässig­keit“ an. Dann zahlen sie auch, wenn es gekracht hat, weil man zum Beispiel eine rote Ampel über­fahren hat.

Neuwertentschädigung

In Teil- und Voll­kasko ist diese Klausel wichtig: Neue Autos verlieren schnell an Wert, oft schon Tage nach dem Kauf. Passiert dann ein Unfall, gibt es entsprechend weniger von der Kfz-Teilkasko- oder Voll­kasko­versicherung. Deshalb sollte der Vertrag eine Entschädigung zum Neuwert vorsehen. Die Frist sollte mindestens zwölf Monate betragen. Ähnliches gibt es auch für Gebraucht­wagen. Dann ersetzt der Versicherer den Kauf­preis.

Folgeschäden

Viele Teilkaskotarife versichern nur die direkten Schäden durch Marder oder Tierbisse. Ein durchgebissenes Kabel zu ersetzen, ist nicht wirklich teuer. Viel Schlimmer sind die Folgeschäden. Eine defekter Kühlschlauch kann einen teuren Motorschaden auslösen. Folgeschäden sollten deshalb mitversichert sein.

Wild

Viele Tarife in der Kfz-Teilkasko­versicherung zahlen bei Wild­unfällen nur, wenn es Haarwild war – zum Beispiel Hirsche, Rehe, Wild­schweine. Unfälle mit einem entlaufenden Hund oder einer Kuh wären dann nicht mitversichert. Besser ist es, wenn im Vertrag „Tiere jeglicher Art“ steht.

Rückkauf

Mit der Vertrags­klausel „Schadenrück­kauf“ haben Sie sechs, oft auch zwölf Monate Zeit, einen Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen – auch wenn der Versicherer bereits reguliert hat. Dann wird der Schadenfrei­heits­rabatt nicht zurück­gestuft.

Fahrerschutz

Dies ist ein eigen­ständiger Zusatz zur Kfz-Versicherung. Gibt es bei einem Auto­unfall Verletzte, zahlt der Kfz-Haft­pflicht­versicherer des Schuldigen. Er leistet zum Beispiel Schmerzens­geld und Verdienst­ausfall. Doch sie trägt nur die Kosten für die Unfall­opfer, sie zahlt nicht Schmerzens­geld oder andere Kosten für die Person, die den Unfall verursacht hat, sie bekommt also nichts. Für diesen Fall hilft eine Fahrer­schutz­police.

E-Auto

Für Elektro­autos sollten zusätzlich auch spezi­fische Schadenfälle rund um Akku und Lade­vorgang versichert sein, etwa Schäden und Folgeschäden durch Kurz­schluss oder der Diebstahl des Lade­kabels.

Weniger wichtige Zusatzleistungen der Kfz-Versicherung

Abzug Neu für Alt

Wenn das Auto nach einem Unfall mit Neuteilen repariert wird, kann es vorkommen, dass der Versicherer nicht die volle Werk­statt­rechnung über­nimmt. Schließ­lich können die Neuteile eine Wert­steigerung des Autos bedeuten, zum Beispiel eine neue Lackierung. Diese Steigerung zieht er von der Entschä­digung ab. Mit dieser Klausel allerdings verzichtet er auf den Abzug, der Kunde bekommt also den vollen Rechnungs­betrag.

Rabattretter

Mit dieser Klausel behalten Auto­besitzer ihren bisherigen Prozent­satz, wenn sie einen Unfall bauen. In alten Verträgen kann das automa­tisch für Kunden in sehr güns­tigen SF-Klassen gratis enthalten sein. In neuen Verträgen gibt es den Rabattretter nur noch selten.

Rabattschutz

Dies ist der Ersatz für den Rabattretter, kostet aber meistens einen mittelmäßigen Aufpreis. Damit wird der Kunde nach einem Unfall nicht zurück­gestuft. Wechselt der Kunde später den Versicherer, gilt dort die SF-Klasse, die er ohne Rabatt­schutz hätte. Dann zählt der Unfall doch.

GAP-Deckung/Leasing

Die GAP-Deckung (eng­lisch für „Lücke“) greift, wenn die Versicherung nach Totalschaden oder Diebstahl nur den Wiederbeschaffungs­wert des Fahr­zeugs zahlt. Bei geleasten Autos liegt er aber oft unter dem im Vertrag vereinbarten Rest­wert. Diese Deckung gilt bei einigen Versicherern auch für Kreditfinanzierte Fahrzeuge.