Pflichtversicherung für die Jagd
Es gibt immer mehr Jäger in Deutschland. Laut Deutschem Jagdverband (DJV) gingen im Jagdjahr 2021/2022 genau 407.370 Menschen zur Jagd. Die meisten kommen aus Nordrhein-Westfalen: 97.143.
Mit dem Erwerb eines Jagdscheins muss der Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung nachgewiesen werden, denn die Jagdhaftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die alle Jäger zur Lösung eines Jagdscheines bei der Jagdbehörde vorweisen müssen. Das besagt das Bundesjagdgesetzes (§17 Abs.1 Satz 4)
§ 17 Versagung des Jagdscheines
(1) Der Jagdschein ist zu versagen
- Personen, die noch nicht sechzehn Jahre alt sind;
- Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie die erforderliche Zuverlässigkeit oder körperliche Eignung nicht besitzen;
- Personen, denen der Jagdschein entzogen ist, während der Dauer der Entziehung oder einer Sperre (§§ 18, 41 Abs. 2);
- Personen, die keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung (fünfhunderttausend Euro für Personenschäden und fünfzigtausend Euro für Sachschäden) nachweisen; die Versicherung kann nur bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union oder mit Niederlassung im Geltungsbereich des Versicherungsaufsichtsgesetzes genommen werden; die Länder können den Abschluß einer Gemeinschaftsversicherung ohne Beteiligungszwang zulassen.
Das Bundesjagdgesetz schreibt als Versicherungssumme mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden vor.
Für den angehenden oder erfahrenen Jäger gilt es, damit die finanziellen Folgen von Gefahren, die mit der Jagd einhergehen, abzusichern. Die private Haftpflichtversicherung reicht hierfür nicht aus! Auch wenn es sich bei der Jagd um ein Hobby handelt. Darum muss, wer in Deutschland jagen möchte zum 01.04 (00:00Uhr) eine entsprechende Versicherungsbestätigung vorweisen können, denn das „Jagdjahr“ geht immer vom 01.04. bis zum 31.03.
Was ist versichert?
Auszug aus der Jagdhaftpflicht der Gothaer Versicherung
Wer ist versichert?
Die Jagdhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für Sie als
- Jäger/Forstbeamter
- Hundehalter/Falkner
- Jagdpächter/Jagdveranstalter
- Berufsjäger/Jagdaufseher
- Waffenbesitzer
- Dienstherr der im Jagdbetrieb beschäftigten Personen
- Halter/Besitzer/Führer eines nicht zulassungspflichtigen Fahrzeuges im Revier
Die Jagdhaftpflichtversicherung schützt außerdem
www.gothaer.de
- Personen, die Sie zur Leitung des Jagdbetriebes eingestellt haben (ausgenommen Jagdscheininhaber bei Tätigkeiten, für die der Besitz eines Jagdscheines vorgeschrieben ist)
- Treiber und sonstige Jagdgehilfen im Revier, bei Tätigkeiten, für die kein Jagdschein vorgeschrieben ist
- Nicht gewerbsmäßige Hüter Ihres Jagdhundes
- Ehegatten und Ihre im gleichen Haushalt lebenden unverheirateten Kinder während der Jagdscheinausbildung
- Hundewelpen in unbegrenzter Anzahl bis 36 Monate ohne Nachweis der Jagdausbildung
Ich berate Sie gerne rund um das Thema Jagdhaftpflicht.
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