Jagdhaftpflichtversicherung: Pflicht für jeden Jäger!

Sep 12, 2023 | Sachversicherung

Pflichtversicherung für die Jagd

Jagd/cwvm

Es gibt immer mehr Jäger in Deutschland. Laut Deutschem Jagdverband (DJV) gingen im Jagdjahr 2021/2022 genau 407.370 Menschen zur Jagd. Die meisten kommen aus Nordrhein-Westfalen: 97.143.

Mit dem Erwerb eines Jagdscheins muss der Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung nachgewiesen werden, denn die Jagdhaftpflichtversiche­rung ist eine gesetz­lich vorge­schriebene Pflicht­versiche­rung, die alle Jäger zur Lösung eines Jagdscheines bei der Jagd­behörde vor­weisen müssen. Das besagt das Bundesjagdgesetzes (§17 Abs.1 Satz 4)

§ 17 Versagung des Jagdscheines

(1) Der Jagdschein ist zu versagen

  1. Personen, die noch nicht sechzehn Jahre alt sind;
  2. Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie die erforderliche Zuverlässigkeit oder körperliche Eignung nicht besitzen;
  3. Personen, denen der Jagdschein entzogen ist, während der Dauer der Entziehung oder einer Sperre (§§ 18, 41 Abs. 2);
  4. Personen, die keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung (fünfhunderttausend Euro für Personenschäden und fünfzigtausend Euro für Sachschäden) nachweisen; die Versicherung kann nur bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union oder mit Niederlassung im Geltungsbereich des Versicherungsaufsichtsgesetzes genommen werden; die Länder können den Abschluß einer Gemeinschaftsversicherung ohne Beteiligungszwang zulassen.

Jagd

Das Bundesjagdgesetz schreibt als Versicherungssumme mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden vor.

Für den angehenden oder erfahrenen Jäger gilt es, damit die finanziellen Folgen von Gefahren, die mit der Jagd einhergehen, abzusichern. Die private Haftpflichtversicherung reicht hierfür nicht aus! Auch wenn es sich bei der Jagd um ein Hobby handelt. Darum muss, wer in Deutschland jagen möchte zum 01.04 (00:00Uhr) eine entsprechende Versicherungsbestätigung vorweisen können, denn das „Jagdjahr“ geht immer vom 01.04. bis zum 31.03.

cwvm.de

Was ist versichert?

Auszug aus der Jagdhaftpflicht der Gothaer Versicherung

Wer ist versichert?

Die Jagdhaftpflicht­ver­siche­rung bietet Versiche­rungs­schutz für Sie als

  • Jäger/Forst­beam­ter
  • Hundehalter/Falkner
  • Jagdpächter/Jagd­veran­stalter
  • Berufsjäger/Jagdauf­seher
  • Waffenbesitzer
  • Dienstherr der im Jagd­betrieb beschäftigten Personen
  • Halter/Besitzer/Führer eines nicht zulas­sungs­pflichtigen Fahr­zeuges im Revier

Die Jagdhaftpflicht­ver­siche­rung schützt außerdem

  • Personen, die Sie zur Leitung des Jagd­betriebes einge­stellt haben (ausge­nommen Jagd­schein­inhaber bei Tätig­keiten, für die der Besitz eines Jagd­scheines vor­ge­schrieben ist)
  • Treiber und sons­tige Jagdge­hilfen im Revier, bei Tätig­keiten, für die kein Jagd­schein vorge­schrieben ist
  • Nicht gewerbsmäßige Hüter Ihres Jagd­hundes
  • Ehegatten und Ihre im gleichen Haus­halt leben­den unver­heira­teten Kinder während der Jagd­schein­ausbildung
  • Hundewelpen in unbe­grenzter Anzahl bis 36 Monate ohne Nach­weis der Jagd­ausbildung
www.gothaer.de

Ich berate Sie gerne rund um das Thema Jagdhaftpflicht.

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