Mit der Familie oder Freunden an warmen Tagen im Garten zu sitzen und zu grillen, gehört für mich zu einen der besten Seiten des Sommers! (Ja, ich habe auch schon im Winter oder bei Regen gegrillt….!)
Jahr für Jahr ereignen sich dabei laut der „Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin“ rund 4.000 Grillunfälle. Neben Verbrennungen fallen auch Gegenstände unterschiedlichster Art den Flammen zum Opfer. Doch was ist zu tun, wenn mal ein Schaden da ist?
Quelle: DOMCURA Digidor Kampagne
Welche Versicherungen greifen denn?
- Sollten Sie sich beim Grillen verletzten, deckt eine private Unfallversicherung Schäden ab.
- Die Hausratversicherung zahlt z. B., wenn Ihre Gartenmöbel in Flammen aufgehen.
- Eine private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch eine dritte Person entstehen, die nicht über den Versicherungsvertrag mitversichert ist (z.B. Freunde/ Bekannte/ Nachbarn).
- Achtung! Versicherungen greifen unter Umständen nicht, wenn Schäden durch grob fahrlässiges Handeln entstehen. Hierzu zählen z.B. Schäden, die unter starkem Alkoholeinfluss verursacht werden.
Was tun, wenn es doch passiert ist?
- Notruf wählen!
- Damit die Versicherung den Schadensfall abwickeln kann, sollte dieser bei der zuständigen Versicherung gemeldet werden.
- Wichtige Angaben sind u. a. Namen des Schadensveruarsachers und des Geschädigten, Versicherungsnummer, Zeitpunkt und -ort des Schadens sowie eine präzise Beschreibung des Schadenhergangs.
- Schadenfotos in Detail- und Gesamtansicht sollten immer mit eingereicht werden.
- Wenn vorhanden, können auch schon schadenbedingte Kostenvoranschläge eingereicht werden.
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