Was ist ein Versicherungsvertreter?
Ein Versicherungsvertreter ist immer an bestimmte Anbieter gebunden. Das heißt, er arbeitet in mit einem oder mehreren Versicherern und bietet ausschließlich deren Produkte an. Eine Beratung mit einer hohen Auswahl an Versicherern kann für die Kunden hier nicht stattfinden.
Der Versicherungsvertreter vertritt immer die Interessen der Versicherung!
Ein Vertreter ist für die Versicherung als dauerhafter Vermittler zuständig. Deshalb wird er in der Regel aus Abschlussprovisionen bezahlt. Für den Kunden selbst entstehen keine zusätzlichen Beratungskosten. Hinzu kommt, dass, wenn ein Vertreter seine Kunden schlecht berät oder beispielsweise seine Dokumentations- und Informationspflichten verletzt, nicht der Vertreter, sondern der jeweilige Versicherer dafür geradestehen muss. Und das natürlich auch finanziell. Sollten also Ansprüche geltend gemacht werden, haftet dafür direkt die Versicherungsgesellschaft.
Unter den Versicherungsvertretern gibt es zudem zwei Arten. Zum einen die so genannten Einfirmenvertreter und die Mehrfachagenten. Beide sind zwar an Versicherer gebunden, unterscheiden sich jedoch in der Anzahl der Kooperationen.
Einfirmenvertreter: Wie der Name bereits vermuten lässt, ist ein Einfirmenvertreter für eine Versicherung zuständig. Bei ihm gibt es neben den Produkten eines Versicherers keine Konkurrenzangebote. Deshalb hat sich auch der Begriff des „Ausschließlichkeitsvertreters“ hierfür etabliert. Einfirmenvertreter sind Handelsvertreter nach §92a HGB.
Mehrfachagenten: Mehrfachagenten sind, wie hier der Name ebenfalls erahnen lässt, für mehrere Versicherer tätig. Das heißt, dass der Vertreter einen Vertrag über den Vertrieb von Versicherungen mit mehreren Anbietern eingegangen ist. Damit gilt er als Handelsvertreter nach § 84 HGB und hat die Möglichkeit, Produkte von eben jenen Versicherungsunternehmen anzubieten. Üblicherweise bietet ein Mehrfachagent Versicherungen von fünf bis zehn Versicherern an.
Lesen Sie auch
Berufsgruppen der Versicherungsbranche